Die Schützengesellschaft Pfalzpaint ging wie die meisten älteren Schützenvereine aus einer Schützenbruderschaft hervor. Der Nachweis ist sowohl für den mittel- wie auch unterfränkischen Raum quellenmäßig zu belegen. Sie waren teils Marianische-, teils Sebastiansbruderschaften, ausgestattet mit gewissen Privilegien, die vor der Einverleibung der kirchlichen Hochstifte ( = Territorium der Fürstbischöfe, wie z.B Hochstift Eichstätt, Hochstift Bamberg usw. ) in das Königreich Bayern im Jahre 1806 von kirchlichen Fürsten verliehen wurden.
Die Marianische Bruderschaft, als Schützenbruderschaft hat nach einer Fotokopie der Satzungen, gedruckt in der Kurfürstlichen Bayrischen Universitätsdruckerei Ingolstadt im Jahre 1746; Seite 4 bereits 300 Mitglieder gezählt, muß also eine bedeutende Vereinigung gewesen sein, die viele fromme Anhänger der ganzen Umgebung erfaßte. Das heute noch feierliche Fest am 8.Dezember ist die lückenlose Traditionsfortführung von damals, wenn auch unmittelbare Zusammenhänge mit der heutigen Schützengesellschaft und der Pflege Ihres Brauchtums, also des reinen Schützenwesens, nicht mehr bestehen.
Marianische Bruderschaft unter dem Titul Der unbefleckten Empfängnuß Mariae
In dem Löblichen Gotteshaus S.Andreae Apostoli zu Pfalzpoindt
CUM LILICENTIA SUPERIORUM
Gedruckt von Johannes Paul Schleier Churfürstliche Bayrischen Universitätsdruckerei zu Ingolstadt, Anno 1746
Anfang und Ursprung diser Marianischen Bruderschaft
Es hat dise Marianische Bruderschaft vor ungefähr 8 oder 10 Jahren zu Pfaltzpoindt an dem hohen Fest des Fronleichnams unsers Herrn Jesu Christi seinen Anfang und Ursprung genommen/allwo etwelche fromme und gottesfürchtige Männer (so sich den dem Gottesdienst und Umgang als Schützen gebrauchen lassen ) nach geendigtem Gottesdienst den der so genannten Schützen-Versammlung disen freiwilligen Pact und Bund untereinander gemacht haben; daß sooft einer aus ihrer Gesellschaft sterben werde/ die übrige allzeit zu Trost und Hülf der abgeleibten Seele eine Heil. Meß solten lesen lassen.
Zu diser Anfangs so genannten Schützen - Bruderschaft haben sich alsobald noch mehrere sowohl Mann - als Weiblichen Geschlechts einverstanden/alsozwar/ daß auf ein so eiffrigen Zuspruch von der Cantzel deren einverleibten Brüder und Schwestern den 8. Tag Decembris Anno 1745 schon auf 300 angewachsen waren.
An welchem Tag/ als an dem Fest der Unbefleckten Empfängnuß Mariä / die allerseeligiste Himmels-Königin / und unbefleckte Jungfau vor eine allgemeine Patronin / und Schutzfrau diser Bruderschafft erwählt / und angenommen worden: daß also dise zuvor genannte Schützen-Bruderschafft unter dem Titul der Unbefleckten Empfängnuß Mariä. Welche auch also von Ihro Päbstl.Heiligkeit Benedicto XIV. dises Nahmens confiemirt / und mit denen nachstehenden Indulgentzen/oder Abläß ist begnadet sihe worden Fol.16
Zihl und End diser Marianischen Bruderschafft
Es ist aber dise Marianische Bruderschafft zu keinem anderen Zihl und End eingesetzt / und aufgericht worden / als
Erstlichen :
Damit dieEhre Gottes / und der allzeit unbefleckten Jungfräulichen Mutter Mariä auf Erden vermehret werde / und die einverleibte Brüder und Schwestern mit grösserem Vertrauen / Opfer und Liebe zu ihrer getreuisten Mutter / und gewaltigen Schutz - Frauen Mariam ihre Zuflucht nehmen mögen.
Andertens :
Damit das Seelen-Heil beeiferet / und die Liebe des Nächstens sowohl gegen den Lebendigen / als Abgestorbenen in allen Christglaubigen Herzen eingepflantzet / auch je länger je mehrentzündet werde.
Drittens :
Damit die Laster ausgerottet / und
Viertens :
Die Tugenden dagegen eingepflantzet werden; daß somit alle einverleibten Brüder und Schwester denen Tugenden / und absonderlich der unversehrten Reinigkeit der unbefleckten allerreinisten Jungfrauen Mariä in einer Standmäßigen Reinigkeit nachfolgen/ wie auch einer Christlichen Vollkommenheit sich befleissen sollten.
Reglen oder Satzungen diser Bruderschafft/ so aber unter keiner Sünd verbünden
1. Welche in dise Bruderschafft sich wollen einschreiben lassen / sollen am selbigen Tag / oder nächst folgigen Sonn- oder Feiertag beichten/ und communiciren/ damit sie den vollkommenen Ablaß gewinnen mögen.
2. An denen 4 Bruderschafftsfest-Tagen / als am Tag Mariä Liechtmeß / an St. Annä Tag / an St. Michaelis / und an St. Andreä Tag sollen sich alle befleissen/ eine reumüthig Beicht abzulegen.
3. Alle Brüder und Schwester diser Bruderschafft sollen alle Tag zu Ehren der unbefleckten Jungfrauen Mariä dreimahl /als Morgens / Mittags / und abends den Englischen Gruß (welcher fol. 45. zu finden ) andächtig beten.
4. Sollen alle Brüder und Schwestern die Bruderschaffts-Formul nicht nur allein an dem Titularfest ( so da ist der achte Tag Decembris ) erneuern/sondern täglich / wann es sein kann / sich mit diser der allerseeligisten Mutter Gottes befehlen/ oder wnigistens zu Ehren der unbefleckten Empfängnuß Mariä ein andächtiges Ave Mariä betten mit disem beigesetztem Gebettlein.
Durch deine Allerheiligiste Jungfrauschafft / und unbefleckte Empfängnuß /O allerreiniste Jungfrau! reinige und bewahre mein Herz und Fleisch von aller Mackl / sonderlich in der Stund meines Absterbens. Im Namen Gott des Vatters + und des sohnes + und des heiligen Geists + Amen.
5. Die Bruderschaffts-Formul sollen alle brüder und schwestern in schwären Kranckheiten / und absonderlich in dem Todtbeth öfters widerhollen/ oder wann sie nit mehr lesen /
oderbetten können / von einem anderen vorbetten / oder vorlesen lassen.
6. Sollen alle einverleibte Brüder und Schwester die Bildnuß der unbefleckten Empfängnuß Mariä entweders auf einem Bild und Amulet / oder Scapulter / Mässing oder Silber bei sich tragen / damit sie in Ansehung dessen sich jederzeit ihrer Schuldigkeit Mariä getreu zu dienen / biß an das End erinneren mögen.
7. Jährlich sollen aus der Bruderschafft den nächst folgenden Tag nach dem Bruderschafftsfest ein Jahr-Tag mit einem Seel-Ambt und Libera vor die Abgestorbene / und ein Lob-Ambt vor die lebendige Brüder und Schwestern gehalten werden.
8. Es soll auch vor jedem abgestorbenen Bruder und Schwester auf dem privilegirten Bruderschafftsaltar / (sobald der Todfall angezeigt werden ) ein heilige Meß gelesen werden ; so aber aus dem Bruderschaffte-Rath jemand sterben wurde / sollen 2. heilige Messen gelesen werden.
9. Ingleichen wann ein Bruder oder Schwester entweders bei Lebs-Zeiten / oder im -Tod-Beth zur Aufnahm der Bruderschafft wird etwas verschaffen / sollen auch vor ihme als einem Glutt-bätter nach seinem Tode 2. heilige Messen gelesen werden.
10. Damit die Bruderschafft umso mehr beeiffert / und besorgt werde / soll der Bruderschaffts-Rath alle 2. Jahr von neuem erwählt / und hierzu jederzeit eiffrige und exemplarische Mitglieder genommen werden/ deren Verrichtung sein solle.
Erstlich: Praeses solle von Amts wegen als Seelsorger die Ehr Gottes / und der unbefleckten Jungfräulichen Mutter Mariä zu vermehren / und das Seelenheil zu beförderen sich eifrig angelegen sein lassen.
Zweitens: Praefectus soll hierinnfalls dem Praesidi einen getreuen Cooperatorem, und Mitgehülfen abgeben.
Drittens: Die zwei Secretarii sollen die Bruderschafftsrechnung unter Händen haben / und alljährlich von der einnahm und Ausgab Herrn Praesidi, und gesambten Bruderschaffts-Rath genaue Rechnung abstatten.
Viertens: Die übrige zwölff Bruderschaffts-Räth sollen sich jederzeit befleissen / und angelegen sein lassen / vor allen anderen die Ehr Gottes / und der unbefleckten Jungfräulichen Mutter Mariä zu beschützen / die Christlich und Brüderliche Einigkeit zu erhalten; auch in allen sowohl geistlichen / als leiblichen Wercken der Barmherzigkeit sich zu üben.
11. Damit diese löbliche Bruderschafft zu ewigen Zeiten möge fort gepflantzet werden / als soll ein jeder Bruder und Schwester an dem gewöhnlichen Jahr-Tag als an dem nächst folgenden Tag nach Mariä Empfängnuß zu Bestreitung der Kosten einen beliebigen Beitrag (aber nit weniger als 2. Kreuzer) dem Secretario, und hierzu verordneten Assessoribus zu erlegen haben / oder aber sich einmahl vor allzeit mit 1. Gulden abkaufen. Sollte sich aber jemand sich hierinnfalls nachläßig einstellen/ und vor seinem Tod das hinterstellige zur Bruderschafft nit wurde einschicken / so solle er auch von der Heilige Meß nichts zu geniessen haben.
Aus dieser Marianischen Bruderschaft entstammt das Privilegiert im Vereinsnahmen ( Kapitel 8 Regeln und Satzungen ) durch Pabst Benedicto XIV. sowie das Gründungsjahr 1736.
Von diesem Zeitpunkt bis zum Jahre 1869 sind keinerlei Unterlagen über die Vereinsgeschichte vorhanden.
Im Jahre 1869 wurde bei einer Schützenversammlung der Schützengesellschaft Pfalzpaint die von König Ludwig II. herausgegebene Bayrische Schützenordnung als Satzung angenommen. Dieses Dokument liegt in der Urschrift auf.
Schützengesellschaft
Pfalzpaint von Anno 1736 Pfalzpaint, 8. Dezember 1869
Protokoll
Bei der Schützenversammlung am 8.Dezember 1869 im Wirtshaus Liepold dahier, wurde auf Vorschlag der Schützenvorstandschaft, bestehend aus Kriegl, Seibert und Engelhard, welche die Zustimmung der anwesenden Schützenmitglieder fand wie folgt gehandelt.
Nach den nachher angelangten amtlichen Mitteilungen des Staatsministerium des Inneren, wird die allgemeine Schützenordnung die von seiner Majestät König Ludwig des II. für das Königreich Bayern vom 25. August 1868 herausgegeben wurde, von der Schützenversammlung anerkannt und als Statut für die Schützengesellschaft Pfalzpaint von 1736 angenommen, nach § 2 der neuen Schützenordnung gehandelt.
§ 1 Schützenordnung für das Königreich Bayern
Die Schützengesellschaft Pfalzpaint hat den Zweck, ihre Mitglieder bei gemeinschaftlichen Schießübungen zu vereinen, durch fortgesetzte Handhabung der Feuerwaffe und durch Förderung des Schießwesens im allgemeinen der Wehrkraft des Volkes zu dienen.
§ 2
Der zur Zeit bestehenden Schützengesellschaft Pfalzpaint, steht es frei, ob sie die gegenwärtige Schützenordnung als Statut anerkennen wollen oder nicht. Im ersteren Falle erhalten sie Kraft dieser Anerkennung die Rechte einer Royoration.
Durch die Annahme dieser Schützenordnung von 1868 erwarb sich die Schützengesellschaft Pfalzpaint die Rechtsfähigkeit als Gesellschaft sowie das Recht, die Bezeichnungen Königlich und Feuerschützen im Vereinsnamen zu führen.
Zeitraum nach dem Kriege
Im den Jahren nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges war das Schießen durch die alliierten Streitkräfte verboten. Dieses strikte Schießverbot wurde erst im Jahre 1949 wieder aufgehoben.
1950
Die Wiederbelebung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 18.Oktober 1950. Es wurden folgende Personen zur ersten Vorstandschaft gewählt:
1. Schützenmeister Engelhardt Max
Schriftführer Ruf Josef
Kassier Trost Josef Isenbrunn
Der Vereinsbeitrag wurde auf 0,50 DM je Monat festgelegt. Bis zum November 1950 war die Anzahl der Mitglieder bereits auf 40 angestiegen und es wurde beschlossen beim Schützengau die Inkrafttretung der Versicherung zu beantragen.
Der Versicherungsbeitrag für 40 Schützen betrug jährlich 16,70 DM zuzüglich Versicherungssteuer und Ausfertigungsgebühren.
Mit einem von Trost Josef gestifteten Luftgewehr fand bereits am 18.11.1950 das erste Gesellschaftsschießen statt. Bis zum Jahresende wurden einschließlich des traditionellen Strohschießens am 12.Dezember 6 Schießabende und eine Weihnachtsfeier mit Christbaumversteigerung abgehalten.
1951
Bei der Generalversammlung am 10. Januar1951 schlug Schützenmeister Engelhardt der Versammlung eine Neuwahl des Vorstandes vor, da er aus Altersgründen dieses Amt nicht mehr weiterführen wollte. Der Vorstandschaft wurde im Namen der Versammlung durch Rupert Voglgsang die Entlastung erteilt. Die anschließenden Neuwahlen brachten folgendes Ergebnis:
1. Schützenmeister Voglgsang Rupert
2. Schützenmeister Bauer Andreas
Schatzmeister Trost Josef
Schriftführer Bauer Andreas
Schießwart Bauer Andreas
Beisitzer: Aiss Johann
Ruf Josef
Schneider Leonhard
Des weiteren wurden auf dieser Generalversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Ernennung von Engelhardt Max zum Ehrenschützenmeister
2. Der Monatsbeitrag bleibt bei 0,50 DM
3. Es wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 2, 00 DM erhoben.
4. Ende Januar 1951 soll wieder ein Schützenball abhalten werden.
5. Es soll eine neue Vereinsfahne angeschafft werden
Am 27. Januar 1951 fand der erste Schützenball nach dem Kriege im Gasthaus Hiemer statt.
Es spielte die Kapelle Fries aus Wachenzell. Der Eintritt betrug 1,20 DM.
Am 10. Februar 1951 wurden mit dem ehemaligen Fußballverein Pfalzpaint folgendes Übereinkommen erzielt:
1. Der ehem. Fußballverein Pfalzpaint unter dem letzten Vorstand Franz Hiemer, überlässt dem Schützenverein Pfalzpaint ab sofort alle noch vorhandenen Teile der Theaterbühne des Fußballvereins, sowie noch vorhandene Teile der Saaldekoration und das Aushänge-Kästchen.
2. Der vereinbarte Kaufpreis der sofort in bar an Franz Hiemer entrichtet wurde, beträgt --,DM.
3. Das Übereinkommen ist endgültig und wurde mit dem letzten Vorstand des Fußballvereins und anwesenden aktiven und damals fördernden Anhängern des ehem. Fußballvereines Pfalzpaint einerseits und dem gesamten Schützenverein andererseits am 10.Februar 1951 im Gasthaus Hiemer getroffen.
Des weiteren wurden im Jahre 1951 10 Schießabende im Gasthaus Hiemer abgehalten. Die Weihnachtsfeier mit Theateraufführung und Christbaumverlosung fand am 23.Dezember 1951 statt.
1952
Das Vereinsleben 1952 begann mit dem Schützenball am 29.Januar, dessen närrisches Volk mit vielen Maskeraden vom Prinzenpaar Maria Baur und Hans Wilder angeführt wurde.
Bei der Generalversammlung am 20.Februar, bei der 42 Mitglieder anwesend waren, wurde mit einer Gedenkminute dem 1951 verstorbenen Ehrenschützenmeister Engelhardt Max gedacht .
Die Wahl der Vorstandschaft wurde in offener Weise durch Handzeichen durchgeführt und erbrachte gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Die Entlastung wurde von Hofmeier Baptist vorgenommen, der bei dieser Generalversammlung zum Ehrenschützenmeister ernannt wurde.
Ein weiterer Beschluss dieser Versammlung war, verstorbenen Mitgliedern der Gesellschaft eine Grabmusik zu stellen und eine Kranz niederzulegen.
Hauptthema dieser Versammlung war jedoch die Anschaffung der Schützenfahne. Dazu wurde ein Ausschuss gewählt, dem die Finanzierung, Gestaltung usw. oblag.
Zu diesem Ausschuss gehören:
Karl Strauß, Josef Trost, Rupert Voglgsang, Josef Ruf, Johann Aiss sowie weitere nicht namentlich erwähnte Mitglieder.
Das Winterendschießen wurde am 15.März abgehalten. Der Maibaum, der zum 01. Mai aufgestellt wurde, besaß bereits Handwerkszeichen und verschiedene Wappen.
Die Fahnenweihe und das Schützenfest wurden am 25. und 26. Juni gefeiert, von dieser Fahnenweihe wird gesondert berichtet. Das Wintereröffnungsschießen war am 14.10.1952, das traditionelle Strohschießen wurde am 06.12.abgehalten und wurde von 55 Schützen besucht.
Zur Weihnachtsfeier wurde ein Theater einstudiert und am 26.Dezember aufgeführt.
Insgesamt wurden 22 Schießabende abgehalten.
1954
Die Generalversammlung fand am 16. Januar statt, es waren 50 Mitglieder anwesend. Schriftführer Bauer regte an, eine Schützenkette anzuschaffen, deren Gestaltung er selber übernehmen wollte.
Es wurde beschlossen, zum Gedenken der Toten ein schwarzes Band zu kaufen. Diese Angelegenheit wurde Hauptlehrer Strauß übertragen.
Der Schützenball fand am 31.01. in Hiemersaal in alter Tradition statt.
Mittlerweile wurde die in der Generalversammlung beschlossene Schützenkette vom Mitglieder Hiemer Willi, Uhrmacher aus Ingolstadt (Foto der Originalrechnung), fertiggestellt. Viele Silbermünzen wurden von Mitgliedern gespendet.
Liste der Silbermünzenspender für die Schützenkette
Liste der Geldspenden für die Schützenkette
Zudem wurden Regelarien aufgestellt, die der Träger der Schützenkette zu beachten hatte. Erster König war Josef Ruf, der die neu angefertigte Schützenkette am 14. April bei der Proklamation überreicht bekam.
Nach der Faschingszeit wurde ein Arbeitsausschuss aus Vertretern des Schützenvereins und der Gemeinde für die Errichtung eines Kriegerdenkmals gebildet.
Schriftführer Bauer Andreas gestaltete ein Ehrenzeichen, um von nun an Mitglieder für besonders treue Dienste ehren zu können.
1955
Bei der Fahnenweihe des Schützenvereins Walting im Juni war unsere Gesellschaft Patenverein. Es wurde ein Fahnenband in Kurbelmaschinenstickerei im Wert von 58,40 DM überreicht.
1956
In der Generalversammlung am 25.02. wurde angeregt, das ausstehende Gründungsjubiläum nicht abzuhalten und es auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen.
1957
Am 20.06 wurde das Kriegerdenkmal an der Andreaskirche eingeweiht, welches von der Schützengesellschaft, mit einem Zuschuss in Höhe von 100 DM von der Gemeinde, errichtet wurde.
1958
Vom 31. Mai bis 01. Juni war unsere Gesellschaft beim 500jährigen Gründungsjubiläum unseres Patenvereins Kgl. Priv. FSG Eichstätt.
Bereits im Juni wurden erste Überlegungen zum Bau eines Schießstandes angestellt. Hier wurde festgestellt, dass Herr Gronemann aus Fürth für den Bau und die Abnahme von Schießständen örtlich zuständig ist.
Am 13. Juli überreichten wir unserem Patenkind ‚Waldmeister Schelldorf’ zum 50jährigen Gründungs- und Jubiläumsfest ein Fahnenband aus Seide im Wert von 71,60 DM, welches bei Alois Wagner, Kipfenberg, in Auftrag gegeben wurde.
Eine erste Ortsbesichtigung mit Herrn Gronemann fand am 31.08. statt.
Am 19.10. wurde bei Herrn Gronemann die Erstellung der notwendigen Pläne für den Bau einer Schießanlage für 4 Kleinkaliberbahnen 50 m und 6 Luftgewehrbahnen 10 m für die Vorlage zur Genehmigung beim Kreisbauamt Eichstätt in Auftrag gegeben.
Für den fertiggestellten Bauplan berechnete Herr Gronemann 180,70 DM.
Im Dezember beabsichtigte die Regierung von Mittelfranken alle seit 1945 neu errichteten oder wieder benutzten Schießanlagen auf eine gültige Erlaubnis zu überprüfen. Bei der Schießanlage unserer Gesellschaft handelte es sich um einen seit mehr als 20 Jahren zugelassenen Schießstand, der nach 1950 wieder in Betrieb genommen wurde. Geschossen wurde im Gastzimmer des Gasthauses Hiemer durch einen Mauerdurchbruch in die dortige Küche.
1959
Am 12.04. wurde beim Landratsamt Eichstätt eine Antrag auf Genehmigung zur Aufstellung eines Schützenhauses gestellt. Als Aufstellungsort war zunächst ein Teilstück des gemeindlichen Südhanges, etwa 400 m nördlich der Altmühlbrücke, vorgesehen. Am 19.04. wurde in Absprache mit der Gemeinde als neuer Aufstellungsort des Schützenhauses der Platz neben dem gemeindlichen Geräteschuppen bei der Altmühlbrücke ausgewählt. Nach nochmaliger Überprüfung der in Aussicht genommenen Bauplätze am 29.04. wurde unter Hinzuziehung des Sachverständigen und des Gemeinderates unter Berücksichtigung der Anordnungen des Landratsamtes der endgültige Bauplatz auf einen Gemeindegrund in der Nähe des Waldes am Gsteigweg verlegt.
Anfang Juni wurde in Eitensheim eine ehemalige Reichsarbeitsdienst-Baracke (RAD) gekauft, die bis dahin als Kindergarten benutzt worden war. Der Kaufpreis in Höhe von 900 DM wurde durch Spenden der Mitglieder aufgebracht. Die Baracke wurde in Eitensheim in Eigenleistung abgebaut und durch die Firma Imberg kostenlos nach Pfalzpaint transportiert und dort Ende Juni wieder aufgestellt. Das nötige Mobiliar zur Einrichtung stellte die Brauerei Prinstner, Beilngries, kostenlos zur Verfügung.
Vom 15. – 23.08. fand dann schließlich ein Eröffnungsschießen anläßlich der Einweihung des neuen Schützenhauses statt. Die Feierlichkeit mit Tanzveranstaltung und Preisverteilung war am 23.08. (Fotos)
Ergebnisse des Preisschießen: (jeweils die 5 Bestplatzierten)
Während in Eichstätt und Umgebung ein stürmisches Gewitter niederging, das Bäume und Telegraphenmasten umriss, fiel in Pfalzpaint kein Tropfen Regen, so dass das schöne Fest, welches von der Tanzkapelle Eckerle aus Altdorf musikalisch umrahmt wurde, ungestört seinen Verlauf nehmen konnte.
1960
Ende August war ein Vergleichsschießen mit Walting, Gungolding und Pfahldorf geplant. Zur Ausführung kam es jedoch nicht, da vom Schützengau Eichstätt Planungen zur Durchführung von Rundenwettkämpfen liefen. Für diese Angelegenheit war am 2. Volksfestsonntag eine Gauversammlung einberufen worden, in der die Schützengesellschaft fürs kommende Jahr in die C-Klasse eingeteilt wurde.
In der Generalversammlung am 29.Dezember wurde beschlossen die Gesellschaft ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
1961
Im Januar wurde neben dem Schützenball auch gesondert ein Jungschützenball abgehalten.
Am 28. Februar verstarb unerwartet der Gauschützenmeister Franz Hienlein. Mit einer starken Schützenabordnung und mit Fahne beteiligte sich die Schützengesellschaft an der Beerdigung, an der 24 Fahnen und mehrere hundert Schützen des Gaues Eichstätt teilnahmen.
Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Eichstätt erfolgte am 24. März. Dafür war eine Satzung erforderlich. Die Gebühr für die Eintragung betrug 47,20 DM.
Am 06. Juni beteiligte sich die Schützengesellschaft mit Fahne beim Bayer. Schützentag in Eichstätt.
Im Sommerhalbjahr fand ein Freundschaftsschießen gegen Gungolding statt, bei dem wir als Sieger hervorgingen.
1962
Wie ihm Vorjahr fand im Fasching wieder ein Schützenball sowie ein Jungschützenball statt.
1963
Am 27. April fand ein Ehrenabend statt an dem der 1. und 2. Gauschützenmeister aus Eichstätt teilnahm. An diesem Abend wurden 24 Schützen für langjährige Mitgliedschaft und besondere Verdienste ausgezeichnet.
Im Frühjahr nahmen wir am Bundesvereinsfernwettkampf teil, Ergebnisse dazu sind leider nicht überliefert.
Der Sommerschießbetrieb ruhte, da im Dorf die Vorbereitung für die Primiz von Pater Lorenz Mack stattfand.
Im August wurde die Anschaffung eines neues Luftgewehres beschlossen. Am 07. September wurde daraufhin bei Otto Zeitlinger, Eichstätt, ein Luftgewehr Walther LG 55 für 240.- DM angeschafft.
Die Chronik wird in unregelmäßigen Abständen von Schroll Josef jun. und Glaßner Heinz aktualisiert